AGB
Hand schafft Wert betreibt eine webbasierte Handwerkerplattform zum Vertrieb und Abwicklung von Garantiescheinen für die Installation von bauseitig gestelltem Material und dient als Servicestelle für Handwerker und Endkunden. Zu diesem Zweck gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen.
Allgemeine Nutzungsbedingungen der Hand schafft Wert-Plattform
§ 1 Allgemeine Regelungen
- Die Hand schafft Wert GmbH (im Folgenden: „HsW“) bietet im Handwerk tätigen Unternehmern (im Folgenden: der „Handwerker“) die Möglichkeit, mittels Erstellung eines Nutzerkontos auf der webbasierten Hand schafft Wert-Plattform (im Folgenden: die „Plattform“) diese zu nutzen und die Leistungen von HsW in Anspruch zu nehmen.
- Diese Nutzungsbedingungen gelten nur, wenn der Handwerker Unternehmer i. S. d. § 14 BGB ist. Die Leistungen von HsW richten sich nicht an Verbraucher i. S. d. § 13 BGB.
- Vorbehaltlich anderweitiger Regelungen enthalten diese Nutzungsbedingungen abschließend die zwischen HsW und dem Handwerker geltenden Bedingungen für die Nutzung der Plattform und in dem Rahmen angebotenen Leistungen. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Bedingungen gelten nur dann, wenn HsW diese ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
- Änderungen dieser Nutzungsbedingungen teilt HsW dem Handwerker schriftlich mit. Widerspricht der Handwerker solchen Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Handwerker im Falle der Änderung der Nutzungsbedingungen durch HsW gesondert hingewiesen.
- Schriftlich im Sinne dieser Nutzungsbedingungen bedeutet in Schrift- oder Textform (insbesondere per Brief oder E-Mail).
§ 2 Leistungen von HsW, übrige Vertragsverhältnisse
- HsW bietet über die Plattform Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Handwerkerleistungen an und vermittelt für Zwecke der Absicherung der Handwerkerleistungen einen Versicherungsschutz in Form einer Gruppenversicherung. Die von HsW betriebene Plattform dient der digitalen Abwicklung der Leistungen im Allgemeinen und entstehenden Verträge im Besonderen. HsW gewährt dem nach § 3 Abs. 1 registrierten Handwerker ein einfaches und – vorbehaltlich anderweitiger Regelungen in diesen Nutzungsbedingungen – nicht übertragbares Zugangs und Nutzungsrecht zum Zwecke der Nutzung der ansonsten nicht frei zugänglichen Bereiche der Plattform.
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Vor Abschluss des Gruppenversicherungsvertrages i. S. d. § 4 kann der Handwerker unter anderem:
- Kunden sowie Projekte anlegen und verwalten;
- Bauteile auswählen und im Warenkorb ablegen;
- sich die entsprechenden Garantiepreise im Warenkorb anzeigen lassen.
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Nach Abschluss des Gruppenversicherungsvertrages i. S. d. § 4 kann der Handwerker darüber hinaus insbesondere:
- den Gruppenversicherungsvertrag verwalten;
- für einzelne Projekte Garantiezertifikate generieren;
- die generierten Garantiezertifikate verwalten;
- ein Angebot mit den von ihm bereitgestellten Daten erstellen lassen;
- einen etwaigen Schadensfall regulieren lassen.
- Die vertraglichen Beziehungen – insbesondere etwaige Werkverträge – zwischen dem Handwerker und seinem Kunden (im Folgenden: der „Endkunde“) wirken nur zwischen diesen; HsW wird insoweit weder Partei noch in sonstiger Weise verpflichtet oder berechtigt.
§ 3 Registrierung, Vertragsschluss, Nutzerkonto
- Um die Leistungen von HsW und Möglichkeiten der Plattform in Anspruch zu nehmen, muss sich der Handwerker als Nutzer innerhalb der Plattform kostenfrei registrieren (im Folgenden: das „Nutzerkonto“), indem er das vorgehaltene Formular ausfüllt und auf „Abschließen“ klickt. Damit gibt er ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der Plattform ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Handwerker mittels des ihm per EMail zugesand-ten Bestätigungslinks seine Registrierung bestätigt.
- HsW ist berechtigt, einem Handwerker den Zugang zur Plattform zu sperren oder das Nutzerkonto bzw. den Nutzungsvertrag zu kündigen, falls ein hinrei-chender Verdacht besteht, dass der Handwerker vorsätzlich gegen diese Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht verstoßen hat. Der Handwerker kann diese Maßnahmen abwenden, wenn er den Verdacht durch geeignete Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.
- Alle Nutzerkonten sind individualisiert und dürfen nur vom jeweils berechtigten Handwerker verwendet werden. Der Handwerker ist verpflichtet, die Zugangsdaten (insbesondere das Passwort) geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht des Missbrauchs wird der Handwerker HsW hierüber unverzüglich informieren. Sobald HsW Kenntnis von der unberechtigten Nutzung erlangt, wird der Zugang des unberechtigten Dritten gesperrt. HsW behält sich das Recht vor, die Zugangsdaten (insbesondere das Passwort) des Handwerkers zu ändern; hierüber wird HsW den Handwerker unverzüglich informieren.
§ 4 Gruppenversicherungsvertrag
- Der Handwerker kann über die Plattform einen Gruppenversicherungsvertrag mit der VHV Allgemeine Versicherung AG (im Folgenden: „VHV“) abschließen. HsW agiert insoweit als Versicherungsvertreter der VHV i. S. d. § 34d Abs. 1 GewO. Die gesamte Vertrags- und Schadenabwicklung erfolgt über die Plattform durch HsW. HsW agiert insoweit im Namen und im Auftrag der VHV.
- Der Gruppenversicherungsvertrag mit der VHV bietet Versicherungsschutz für den Fall, dass der Handwerker auf der Grundlage eines Werkvertrages mit einem Endkunden eine von diesem selbst erworbene Sache eingebaut hat oder einbauen soll und an dieser Sache im Versicherungszeitraum Defekte oder Schäden im Sinne der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Garantie-Gruppenversicherung bekannt werden.
- Damit ein Endkunde mit der von ihm erworbenen Sache, die der Handwerker eingebaut hat oder einbauen soll, vom Gruppenversicherungsvertrag erfasst wird, muss der Handwerker jeweils ein Garantiezertifikat i. S. d. § 5 über die Plattform generieren. Mit Generierung eines Garantiezertifikats wird der jeweilige Endkunde automatisch als mitversicherte Person in den Gruppenversicherungsvertrag einbezogen.
- Der Abschluss des Gruppenversicherungsvertrages setzt die Angabe von Daten in Bezug auf das Unternehmen des Handwerkers voraus. Der Handwerker steht dafür ein, dass die von ihm gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Er verpflichtet sich, HsW alle Änderungen der gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen; dazu kann er sich der Änderungsoption innerhalb der Plattform bedienen.
- HsW bietet den Abschluss des Gruppenversicherungsvertrages mittels der Plattform an. Der Gruppenversicherungsvertrag wird durch Vollendung der Dateneingabe (Klick auf den Button „Absenden“ unter „Vertragsbedingungen & Zahlweise“) abgeschlossen.
- Im Übrigen gelten die Bestimmungen der bei Abschluss des Gruppenvertrages bereitgestellten Vertragsunterlagen und Versicherungsbedingungen.
§ 5 Garantiezertifikate
- Nach Abschluss des Gruppenversicherungsvertrages kann der Handwerker über die Plattform Garantiezertifikate generieren. Mit Generierung eines Garantiezertifikats wird der jeweilige Endkunde mit der von ihm erworbenen Sache, die der Handwerker eingebaut hat oder einbauen soll, automatisch als mitversicherte Person in den Gruppenversicherungsvertrag einbezogen.
- Die Generierung eines Garantiezertifikats setzt die Angabe von Daten zum jeweiligen Endkunden und zu den jeweils verbauten Herstellerprodukten voraus, die in den Gruppenversicherungsvertrag einbezogen werden sollen. Die Daten können entweder durch den Handwerker selbst oder durch den Endkunden angegeben werden. Der Endkunde erhält für den Zweck der Dateneingabe über eine vom Handwerker angestoßene E-Mail, die eine Verlinkung enthält, Zugang zur Plattform und insoweit ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht.
- HsW bietet die Generierung von Garantiezertifikaten über die Plattform an. Ein Garantiezertifikat wird durch Vollendung der Dateneingabe (Klick auf den Button „Jetzt kostenpflichtig abschließen“) verbindlich generiert; zu diesem Zeitpunkt wird der jeweilige Endkunde mit der eingegebenen Sache als mitversicherte Person in den Versicherungsschutz des Gruppenversicherungsvertrages einbezogen.
- Der Handwerker verpflichtet sich, die abgeschlossene Garantieversicherung ordnungsgemäß, und wie im Rahmen des Generierungsvorgangs unter „Wichtige Bedingung für die Stellung Ihrer Rechnung an den Kunden“ ausgeführt, in seiner Rechnung gegenüber dem Endkunden auszuweisen. Er wird insbesondere keine Aufschläge auf den Versicherungsbeitrag erheben und er wird die Rechnungsposition konkret als Garantieversicherung ausweisen.
- Jedes Garantiezertifikat kann von dem Handwerker innerhalb von vierzehn Tagen nach Abschluss der erstmaligen Eingabe der Daten zur neu mitversicherten Sache auf der Plattform storniert werden. Mit Stornierung erlischt der Versicherungsschutz bzgl. des konkreten Garantiezertifikats rückwirkend. Die Stornierung eines Garantiezertifikats lässt den Bestand anderer Garantiezertifikate und des Gruppenversicherungsvertrages unberührt.
- Im Übrigen gelten die Bestimmungen der bei der Generierung des Garantiezertifikats bereitgestellten Vertragsunterlagen und Versicherungsbedingungen.
§ 6 Sonstige Pflichten und Haftung des Handwerkers
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Der Handwerker ist verpflichtet,
- die erforderlichen Datensicherungsvorkehrungen während des Bestehens des Nutzerkontos einzurichten und aufrechtzuerhalten. Dies bezieht sich im Wesentlichen auf den sorgfältigen und gewissenhaften Umgang mit Logins und Passwörtern;
- bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf die Plattform mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung durch den Handwerker erforderlich ist;
- alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise der Plattform gefährden oder stören;
- nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist.
- Der Handwerker hat HsW alle Schäden zu ersetzen, die aus der von ihm zu vertretenden Nichtbeachtung der vorstehenden Pflichten dieses § 6 und der übrigen Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen entstehen. Er hat darüber hinaus HsW von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Anwalts- und Gerichtskosten, freizustellen, die diese aufgrund der Nichtbeachtung dieser Pflichten durch den Handwerker gegen HsW geltend machen.
§ 7 Störungen der Plattform, Haftung von HsW
- Der Zugriff auf die Plattform kann gelegentlich aus technischen Gründen unterbrochen oder beschränkt sein, um Anpassungen, Änderungen, Ergänzungen oder Wartungsarbeiten durchzuführen. HsW wird den Handwerker über anstehende Unterbrechungen im vorstehenden Sinne – und insbesondere den geplanten Zeitraum – rechtzeitig informieren und die Arbeiten in möglichst kurzer Zeit durchführen. Die Unterbrechungen werden grundsätzlich einen Zeitraum von 48 Stunden nicht überschreiten. Sofern die Arbeiten den geplanten Zeitraum überschreiten sollten, wird HsW den Handwerker unverzüglich unter Angabe von Gründen sowie des voraussichtlichen Zeitraums, der für die Arbeiten noch zu veranschlagen ist, schriftlich verständigen.
- HsW ist nicht dazu verpflichtet, die vom Handwerker oder Endkunden innerhalb der Plattform angegebenen Daten auf ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit hin zu prüfen. Die Eingabe von unrichtigen oder unvollständigen Daten durch den Handwerker oder Endkunden ist HsW nicht zuzurechnen.
- HsW haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung, beruhen. Ferner haftet HsW nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist beruhen.
- Beruht ein Schaden auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht), so ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Das Gleiche gilt, wenn dem Hersteller Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen.
- Kardinalpflichten i. S. v. Abs. 4 sind Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Handwerker regelmäßig vertrauen darf.
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Weitergehende Haftungsansprüche gegen HsW bestehen nicht und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der erhobenen Ansprüche des Handwerkers oder Endkunden. Dahingehend gilt insbesondere Folgendes:
- Für von HsW nicht verschuldete Störungen innerhalb der Plattform haftet HsW nicht.
- Für den Verlust von Daten haftet HsW nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Handwerkers nicht vermeidbar gewesen wäre.
- HsW haftet zudem nicht im Zusammenhang mit den vertraglichen Beziehungen zwischen Handwerker und Endkunde i. S. v. § 2 Abs. 5; dies gilt insbesondere für etwaige Leistungsstörungen.
- Die zuvor vorgenannten Beschränkungen der Haftung gelten gleichsam für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von HsW.
- Soweit über die Plattform eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites, Dienste o. Ä. Dritter (z. B. durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks) gegeben ist, haftet HsW weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben.
§ 8 Datenschutz
- Hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten wird auf die Datenschutzerklärung unter [Link] verwiesen.
§ 9 Vertragsdauer, Beendigung des Nutzerkontos
- Mit erfolgreicher Einrichtung des Nutzerkontos nach § 3 Abs. 1 wird der Nutzungsvertrag zwischen HsW und dem Handwerker begründet. Dieser wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
- Der Nutzungsvertrag kann vom Handwerker jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung kann sowohl schriftlich als auch durch vom Handwerker angestoßene Löschung des Nutzerkontos erfolgen. Die Kündigung des Nutzungsvertrages bzw. Löschung des Nutzerkontos lässt den Bestand des Gruppenversicherungsvertrages und der generierten Garantiezertifikate unberührt.
- Der Handwerker kann das Nutzerkonto innerhalb von vierzehn Tagen nach Löschung reaktivieren. Mit Reaktivierung gilt der ursprüngliche Nutzungsvertrag fort.
§ 10 Schlussbestimmungen, anzuwendendes Recht
- Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.